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Urheberrecht
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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 18 FAGG (Ausnahmen vom Rücktrittsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Datenschutz
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Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen: (AGB) Stand 15.02.2016
Sehr geehrte Bestellerin, sehr geehrter Besteller,
bitte beachten Sie die nachstehenden Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Vertragsbestandteil des Kaufvertrages sind.
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit der AGB. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte des Vertragspartners
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur, bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als erteilt.
Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels einer anderer Vereinbarung überträgt der Vertragspartner dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse - egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind - das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung.
Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien
auch teilweise - ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert).
Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.
Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter. Der Vertragspartner erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Der Vertragspartner gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber-/ Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens vom Vertragspartner erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Vertragspartners. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen.
2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung et.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (www.grafikfoto.at - Mag.art.Anna Sieragowska) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © Anna Sieragowska / www.grafikfoto.at; und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild oder digitale File nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3. Jede Veränderung des Lichtbilds oder digitalen Files bedarf der schriftlichen Zustimmung von www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska. Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, der www.grafikfoto.atbzw. Anna Sieragowska bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.
2.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska die Webadresse mitzuteilen.
2.6. Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder dem Vertragspartner selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen erfolgt (Link auf Internet-Seite und/oder E-Mail-Adresse).
Der Vertragspartner verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung der Fotos den Rechtinhaber sichtbar anzugeben. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Vertragspartner keine Ansprüche auch nicht gegen Dritte.
2.7. Die Löschung, Vernichtung, Änderung oder Vertuschung von den Metadaten ist in jeglicher Hinsicht untersagt und wird rechtlich verfolgt. Diese Vereinbarung gilt sachlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkt
3. Archivierung der Daten
3.1. Sämtliche Originaldateien (RAW-Files, digitale Negative) werden 6 Monate ab Rechnungsdatum redundant archiviert. Sollte vom Auftraggeber eine längere Archivierung erwünscht sein, so fällt hierfür, falls nicht anders vereinbart, eine Speichergebühr von 10€ pro begonnenem GB (1GB = 1024mb) und Monat an.
3.2. Digitale Fotografie:
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und vollständiger
Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und– sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen –nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska hergestellten Bilddateien.
3.3. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.4. www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4. Übergabe der Daten
Daten werden über einen Server mit oder ohne Zugangsbeschränkung als Archiv angeboten. Die Daten werden (erst) mit vollständiger Begleichung des fakturierten Geldbetrages ausgehändigt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch eine Online-Galerie (mit bzw. ohne Zugangsbeschränkung) zu veröffentlichen die z.B. über die Website www.grafikfoto.at abrufbar ist. Diese Online Galerie ist auf Wunsch 2 Wochen kostenlos, danach wird sie entweder gelöscht oder bleibt für ebenfalls 20€ pro begonnenem GB (1GB = 1024mb) und Monat weiterhin online. Sollte dies nicht gewünscht sein, bedarf dies einer schriftlichen Mitteilung.
5. Kennzeichnung
5.1. www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden weise (auch auf der Vorderseite) mit der Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
5.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, das er hierzu berechtigt ist und stellt Anna Sieragowska bzw. www.grafikfoto.at von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6. Ansprüche Dritter - Nebenpflichten
6.1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter. Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen (www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska) diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UhrG, sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Die Anna Sieragowska bzw. www.grafikfoto.at garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).
6.2. Sollte www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, das er hierzu berechtigt ist und stellt , Anna Sieragowska bzw. www.grafikfoto.at von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
6.3. Es ist ausdrücklich untersagt gesetzwidriges Bildmaterial (z. B. Kinderpornografie u. Ä.) zu verbreiten. Der Fotograf wird diesbezüglich laufend Inhaltskontrollen der eingerichteten Bilddateien durchführen und alle sonstigen geeigneten und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen um derartigem Missbrauch vorzubeugen. Bilddateien, welche gesetzwidriges Bildmaterial enthalten, werden umgehend gesperrt und Bilderland wird Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden erstatten, an welche auch sämtliche Daten und Bildmaterial einschließlich allenfalls bekannter personenbezogener Daten in diesem Fall weitergeleitet werden. Da eine vollständige Kontrolle der bestehenden Bilderdateien nicht möglich ist, wird seitens des Fotografen jedoch grundsätzlich eine Haftung für den Inhalt bestehender Bilderdateien nicht übernommen.
Der Vertragspartner erklärt mit Unterzeichnung des Vertrags das Einverständnis zu dieser Vorgangsweise.
7. Haftungsausschluss, Verlust und Beschädigung
7.1. Für mitgebrachte Objekte, Requisiten oder Gegenstände vom Vertragspartner wird keine Haftung übernommen.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Parteien gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Vertragspartner wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto- Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
7.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist Anna Sieragowska bzw. www.grafikfoto.atberechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
7.3. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet www.grafikfoto.at nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (so- fern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
7.4. Punkt 7.1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
8. Vorzeitige Auflösung
8.1. www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
9. Leistung und Gewährleistung
9.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
9.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
9.4. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska erfolgt ist, sind gesondert zu bezahlen.
9.5. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.6. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.7. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
9.8. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
9.9. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu, die Höhe beträgt 7%. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
9.10. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
10. Preise
10.1. Preise und Gebühren werden im Vorfeld schriftlich oder mündlich vereinbart. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ,steht Anna Sieragowska, www.grafikfoto.at, ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
10.2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
10.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die www.grafikfoto.at erfolgt ist, sind gesondert zu bezahlen.
10.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
10.5. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
10.6. Auf allen Dokumenten werden 20% UST. ausgewiesen.
10.7. Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
10.8. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
11. Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
12. Zahlung
12.1. Der schriftlich oder mündlich vereinbarte Betrag ist, innerhalb des auf der Rechnung stehenden Zeitraums spesenfrei und ohne Abzüge auf das auf der Rechnung stehende Konto bzw. BAR zu begleichen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Eingang der Rechnung.
12.2. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung von www.grafikfoto.at , Anna Sieragowska über den Zahlungseingang als erfolgt.
12.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist www.grafikfoto.at berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
12.4. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche- berechtig. Verzugsspesen. Auf diese wird bei Verlängerung des Zahlungszieles um weitere 7 Tage hingewiesen. Die Verzugszinsen betragen ab dem 14. Tag nach Rechnungslegung 7% pro begonnener Woche.
12.5. Mahnspesen und die Kosten – Zinsen, Mahnspesen bzw. Inkassogebühren gemäß gesetzlicher Regelungen, auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
12.6. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
13. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass www.grafikfoto.at bzw. Anna Sieragowska die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Im Weiteren ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
14. Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 18 FAGG (Ausnahmen vom Rücktrittsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
15. Arbeitsverhältnis
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt der Vertragspartner.
16. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Der Vertragspartner versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang - gleich welcher Art - zu handeln.
Der Vertragspartner versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv- Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
17.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
17.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.